Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern ich im Rahmen meiner Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbare, sie an diese übermittle oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähre, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage meiner berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern ich Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. "Auftragsverarbeitungsvertrages" beauftrage, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.